Poker - Was ist erlaubt und was nicht ?
Das Anbieten von Glücksspielen wie z.B. international gebräuchliche Poker-Spielvarianten (z.B. Texas Hold´ Em, Omaha, 7 Card Stud, 5 Card Draw) ist gemäß § 4 Abs. 1 GSpG nur dann kein Eingriff in das Glücksspielmonopol des Bundes, wenn diese nicht in Form einer „Ausspielung“ angeboten werden und in weiterer Folge kein Bankhalter mitwirkt oder der Einsatz EUR 0,50 pro Spiel nicht übersteigt. Die beiden Voraussetzungen „keine Ausspielung“ und „kein Bankhalter“ müssen somit kumulativ vorliegen, damit eine Ausnahme vom Glücksspielmonopol gegeben ist. Ob ein Bankhalter mitwirkt oder nicht, ist daher für den Ausnahmentatbestand nicht maßgeblich, wenn es sich um eine Ausspielung handelt. Wesentlich ist somit zunächst, ob eine Ausspielung vorliegt oder nicht. Nur wenn es sich nicht um eine Ausspielung handelt, ist die Frage des Bankhalters überhaupt noch von Relevanz. Somit unterliegen sämtliche „Ausspielungen“ sowie „Nicht-Ausspielungen mit Bankhalter oder mit höheren Einsätzen pro Spiel als EUR 0,50“ dem Glücksspielmonopol des Bundes.
Voor zover mijn Duits.. poker wat mag en wat niet? Als het niet €0,50 per spel overstijgt mag het in privé.